Was tun im Sterbefall?
Ob jemand plötzlich und unerwartet, im hohen Alter oder nach langer Krankheit verstirbt, ändert nichts am Trauerschmerz. Wir begleiten und beraten Sie in dieser schweren Zeit. Unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben sorgen wir für die Überführung des Verstorbenen und leiten alle weiteren Schritte ein. Auf Wunsch ermöglichen wir Ihnen eine individuelle Abschiednahme unabhängig vom Sterbeort.
Abläufe an verschiedenen Sterbeorten
Bitte informieren Sie in jedem Fall zuerst einen Arzt, der den Tod feststellt. Erst dann dürfen wir als Bestatter tätig werden und den Verstorbenen überführen und versorgen. Beratungsgespräche können bei Ihnen oder in unserem Bestattungshaus stattfinden.
Welche Unterlagen werden im Sterbefall benötigt?
Laden Sie sich unsere umfassende Übersicht herunter.
Welche Unterlagen werden im Sterbefall benötigt?
Laden Sie sich unsere umfassende Übersicht herunter.
Sonderfall Todesermittlungs-
verfahren
Bei unklaren und nicht natürlichen Todesfällen ist die Kriminalpolizei zuständig. Kriminalbeamte sichern den Sterbeort, ermitteln die Identität und die Todesursache des Verstorbenen. Erst nach Abschluss der Ermittlungen bzw. Freigabe des zuständigen Staatsanwaltes, kann der Bestatter den Verstorbenen in seine Obhut nehmen. Je nach Umfang der Ermittlungen kann die Freigabe einige Tage dauern. Wir lassen Sie in dieser Ausnahmesituation nicht allein, sondern stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Im Trauerfall sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Wir stehen Ihnen bei und kümmern uns um alles, was zu tun ist.
Im Trauerfall sind wir jederzeit für Sie erreichbar.
Wir stehen Ihnen bei und kümmern uns um alles, was zu tun ist.